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Beschlüsse des 53. Verkehrsgerichtstags in Goslar

 

Auf dem 53. Verkehrsgerichtstag (VGT) sprachen sich die Experten im Arbeitskreis II dafür aus, die technologische Entwicklung des automatisierten Fahrens aktiv voranzutreiben und wissenschaftlich zu begleiten. Gegebenenfalls sollte auch der rechtliche Rahmen angepasst werden. In jedem Falle gilt es nach Ansicht der Experten, die Gesellschaft in den Prozess einzubinden. Beim Thema „Promillegrenze für Fahrradfahrer" plädierte eine deutliche Mehrheit des entsprechenden Arbeitskreises für einen Bußgeldtatbestand mit einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille. Die Experten im Arbeitskreis „Unfallrisiko Landstraße" forderten eine Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw auf Landstraßen bei 80 km/h sowie Überholverbote in Bereichen unzureichender Sichtweite.

 

Um die Anzahl an Motorradunfällen zu reduzieren, machten sich die Experten dafür stark, an bekannten Motorradstrecken Maßnahmen aus dem „Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken" (MVMot) konsequent umzusetzen. Eine Maßnahme ist beispielsweise die Installation von Schutzplanken nur mit Unterfahrschutz. Die Experten im Arbeitskreis „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken" verdeutlichten den Bedarf an einer aussagekräftigen Datenbasis, die die Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln durch Autofahrer erfasst. Zudem empfahlen die Experten eine bundesweit einheitliche Dachkampagne und eine Anpassung von §23 StVO (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden). Sämtliche Empfehlungen des VGT können Sie hier herunterladen:

 

http://www.deutscherverkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_53_vgt.pdf

 

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